Allgemeine Geschäftsbedingungen der Steger Fliesen-und Natursteinhandel GmbH

§ 1 Geltung der Bedingungen

 

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Steger Fliesen- und Natursteinhandel GmbH („Steger“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit den Käufern („Kunden“). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Verbraucher (i.S.d. § 13 BGB) ist.
     
  2. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob die Ware von Steger selbst hergestellt oder bei Zulieferern eingekauft wird (§§ 433, 650 BGB).
     
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden werden nur dann und insoweit Bestandteil, als Steger ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Steger in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.                                                                                                                                        
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. schriftliche Bestätigung von Steger maßgebend.

 

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

 

  1. Die Angebote von Steger sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen werden, an denen sich Steger Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
     
  2. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Steger berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von drei Wochen nach seinem Zugang bei Steger anzunehmen.
     
  3. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

 

§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug

 

  1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart.
     
  2. Sofern Steger verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Steger nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (z. B. Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitgeteilt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Steger berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn Steger ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder Steger noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder Steger im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
     
  3. Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung etwaiger exportrechtlicher Genehmigungen durch die zuständige Behörde.
     
  4. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
     
  5. Die Rechte des Kunden gemäß § 9 und die gesetzlichen Rechte von Steger, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.



§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

 

  1. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Steger berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
     
  2. Sollte die Lieferung zur Baustelle vereinbart sein, so bedeutet dies „Anlieferung frei Bordsteinkante“. Eine Beförderung in den Bau findet nicht statt. Voraussetzung für die Anlieferung ist, dass die Anlieferstraße mit einem schweren Lastzug befahren werden kann und eine Abladung ohne Probleme möglich ist.
     
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Versendet Steger auf Verlangen des Kunden die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Steger die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
     
  4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist Steger berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

 

§ 5 Preise, Preiserhöhungen und Zahlungsbedingungen

 

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von Steger, und zwar ab Lager, inklusive des zum Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuersatzes. Zusätzlich zu den von Steger angegebenen Warenpreisen muss der Kunde eine angemessene Beteiligung an den Kosten bezahlen, die dafür anfallen, dass die Ware in aller Regel aus dem Ausland herbeigeschafft werden muss.
     
  2. Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
     
  3. Der Kunde muss für den Transport der Ware zu ihm benutzte Verpackungsmaterialien, insbesondere Europaletten und Marmorkisten, innerhalb einer Frist von 14 Tagen seit der Ablieferung bei ihm frachtfrei zu Steger zurückbringen. Tut er dies nicht, ist Steger berechtigt, die Verpackungsmaterialien in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat sich mit einem angemessenen Beitrag an der Abnutzung verwendeter Verpackungsmaterialien zu beteiligen.
     
  4. Sollten zwischen Vertragsschluss und dem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, ist Steger im Falle von Kostensteigerungen, die während des Herstellungsprozesses eingetreten und von Steger nicht zu vertreten sind (z.B. Preiserhöhungen der Vorlieferanten von Steger, Steigerung von Lohn-, Transport- oder Materialkosten), zu einer entsprechenden Anpassung der Preise berechtigt. Sofern die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Auslieferung bzw. tatsächlicher Leistungserbringung erheblich übersteigt (mehr als 5%), informiert Steger den Kunden unverzüglich darüber. Der Kunde hat bei einer zu unterrichtenden Kostensteigerung das Recht, sich innerhalb von 14 Tagen durch Erklärung vom Vertrag zu lösen. Im Fall von Kostensenkungen kann der Kunde eine entsprechende Preissenkung verlangen.
     
  5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware.
     
  6. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, sofern er auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Steger behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
     
  7. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum von Steger.

 

§ 7 Mängelansprüche

 

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften.
     
  2. In von Steger veröffentlichten Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind; insoweit stellen Abweichungen der gelieferten Ware auch keinen Mangel der objektiven Anforderungen der Ware im Sinne des vorstehenden Absatzes dar. Gleiches gilt, wenn wir mit Ihnen ausdrücklich und gesondert eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an die Ware vereinbart haben. § 8 bleibt unberührt.
     
  3. Die Nacherfüllungspflicht trifft Steger nicht, wenn Steger aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
     
  4. Die Nacherfüllung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dabei muss der Kunde Steger die Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung stellen. Ferner muss der Kunde Steger eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Während der Nacherfüllung ist der Kunde nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
     
  5. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

§ 8 Muster, Maßgenauigkeiten bei Fliesen/Natursteinen
 

  1. Muster von Fliesen und Muster von Natursteinen, die der Kunde bei Steger ausgestellt vorgefunden oder als Anschauungsmaterial vorgezeigt oder ausgehändigt bekommen hat, können immer nur als Durchschnittsproben gelten. Sie können also immer nur allgemein das Aussehen einer Fliese oder eines Natursteines vor Augen führen. Die an einem Natursteinmuster in der Regel angebrachte Kante entspricht nicht automatisch der Kantenbearbeitung der vom Kunden bestellten Ware.

    Dies bedeutet insbes.
    • bei Fliesen:
      Wegen der Besonderheit der keramischen Fertigung kann unser Kunde nicht erwarten, dass die entsprechend der Bemusterung bestellten und gelieferten Fliesen dem Muster genau entsprechen. Farbschwankungen in der Tönung sind genauso möglich wie Abweichungen in den Größenabmessungen.

    • bei Natursteinen:
      Bei diesen natürlich gewachsenen Materialien treten immer Unterschiede zum Muster auf im Hinblick auf Farbe, Zeichnung und Gefüge. Bei jedem Naturstein kommen also Farbunterschiede, Trübungen, Aderungen, Tupfen, Poren, Striemen und andere natürliche Eigenschaften vor, die das aufgrund eines Muster bestellte und gelieferte Material „anders“ aussehen lassen als das Muster. Hinzukommt, dass bei bunten Natursteinen Auskittungen und Verklammerungen unvermeidlich sind.

      Dies gilt selbstverständlich auch bei von den Kunden gewünschten Nachlieferungen.
       
  2. Bei keramischen Fliesen und Platten sind fertigungs- und werkstoffbedingt Abweichungen von den vorgesehenen Abmessungen (Nennmaßen) nie zu vermeiden. Nach der DIN EN 176 BI sind daher Abweichungen von den vorgesehenen Abmessungen (Nennmaßen) zulässig. Die von der DIN EN 176 BI zu lässig erklärten Abweichungen betragen:

     

    Oberfläche S in cm²

     

    S ≤ 90

    90 < S ≤ 190

    90 < S ≤ 410

    S > 410

    Formatbeispiele

     

    in mm/mm

     

    50/50

     

    90/90

    100/150

     

    115/115

    195/195

     

    115/240

    240/240

     

    310/310

    Zul. Abweichung in % der Seitenlänge vom Werkmaß (W)

     

    ± 1,2

    ± 1,0

    ± 0,75

    ± 0,6

    Zul. Abweichung in % der Seitenlänge vom Durchschnitt der 10 Proben

     

    ± 0,75

    ± 0,5

    ± 0,5

    ± 0,5

    Zul.Abweichung in % der durchschnittlichen Dicke vom Werkmaß

    ± 10

    ± 0,5



     
  3. Bei der Dicke von Natursteinengilt im Prinzip dasselbe:
    Hier sind nach der ATV-DIN 18332 folgende Abweichungen zulässig:
    • bis zu einer Dicke von 30 mm ± 10 %
    • bei einer Dicke von mehr als 30 mm ± 3 mm
    • bei einer Dicke von mehr als 80 mm ± 5 mm
    • bei zusammengesetzten Platten die sichtbare Dicke am Stoß ± 0,5 mm
    • bei zusammengesetzten Werkstücken die sichtbare Dicke am Stoß 1 mm.


 

§ 9 Sonstige Haftung

 

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Steger bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
     
  2. Auf Schadensersatz haftet Steger – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
     
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
       
  3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden Steger nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
     
  4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn Steger die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen, soweit kein wichtiger Grund vorliegt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.


 

§ 10 Sonstiges

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Nach geltendem Recht ist Steger verpflichtet, Verbraucher auf die Plattform (http://ec.europa.eu/odr) hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten außergerichtlich genutzt werden kann. Steger ist nicht bereit, sich an Streitbeilegungsverfahren i.R.d. Europ.-Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen!

 

§ 11 Widerrufsrecht

 

(1) Dem Kunden steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag zwischen Steger und dem Kunden außerhalb von Geschäftsräumen oder unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist. Bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, steht dem Kunden jedoch kein Widerrufsrecht zu.
 

(2) Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs der auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichteten Willenserklärung die in unten beigefügter Widerrufsbelehrung näher bezeichneten regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.

 

 

Widerrufsbelehrung
 

Widerrufsrecht
 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Steger Fliesen- und Natursteinhandel GmbH, Carl-Benz-Str. 1+3, 97424 Schweinfurt, Telefon 09721 6589-12, Fax 09721 6589-14) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Widerrufsfolgen
 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
 

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
 

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust 14 der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

§ 12 Wichtige Hinweise

 

  1. Beladung und Ladungssicherung: Soweit unser Kunde die Ware selbst bei uns abholt, übernimmt er die alleinige Verantwortung und Haftung dafür, daß sein Fahrzeug für die Abholung der Ware geeignet ist, sein Fahrzeug im beladenen Zustand noch verkehrssicher ist, nicht überladen ist, und die Ware auf/im Fahrzeug ordnungsgemäß befestigt und gesichert ist. Unser Kunde stellt uns insoweit von jeglicher Haftung, auch gegenüber Dritten frei.
     
  2. Warenrückgabe: Lagerware kann nur zurückgegeben werden, wenn die gleiche Brandfarbe noch in ausreichender Menge bei uns am Lager ist und der Kunde die retournierte Ware in ungeöffneter Originalverpackung auf eigene Kosten zurückbringt. Extra für den Kunden bestellte Ware kann nicht zurückgegeben werden.
     
  3. Regressansprüche unserer Kunden, die auf folgende Sachverhalte zurückzuführen sind, lehnen wir generell ab:

    3.1) Wird uns vom Kunden ein Plan vorgelegt, um die Menge der benötigten Fliesen oder Natursteine daraus zu ermitteln, können wir nicht die Richtigkeit der auf dem Plan enthaltenen Maßangaben überprüfen. Die Mengenermittlung erfolgt deshalb ohne Gewähr und als reiner Kundenservice. Die Mengenermittlung und die Ermittlung des Verschnitts sind grundsätzlich Aufgabe der verlegenden Person bzw. des Fliesenlegers.

    3.2) Unser Kunde hat die bei uns gekauften Fliesen verlegt, ohne sich von uns vor dem Verlegen über die Vorbereitung des Untergrundes, die Verwendung des richtigen Klebers und das Ausbilden von Fugen und Dehnfugen aufklären zu lassen.   

    3.3) Unser Kunde hat eine Reinigung der verlegten Fliesen oder Natursteine durchgeführt, ohne sich zuvor von uns darüber aufklären zu lassen, welche Reinigungsmittel er verwenden darf.

    3.4) Die Küchenarbeitsplatte wurde nicht entsprechend der dem Kunden nach dem Versetzen ausgehändigten Pflegeanleitung behandelt und nicht mehr imprägniert.

 

 

 

Datenschutzbestimmungen

 

1. Allgemeines/Begriffsbestimmungen

 

Die Datenschutzerklärung der Steger Fliesen- und Natursteinhandel GmbH beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. 


 

2. Name und Kontakt des Verantwortlichen

 

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Auftragsabarbeitung ist:

Steger Fliesen- und Natursteinhandel GmbH

Carl-Benz-Straße 1-3

D-97424 Schweinfurt

Tel.: +49 (9721) 6589-0

Mail: info[at]platten-steger.de


 

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

EIKONA Systems GmbH

z.Hd. Datenschutzbeauftragten – vertraulich – 

Am Alten Bahnhof 8

D-97332 Volkach

Tel.: +49 (9381) 71 77 8-59

Fax: +49 (9381) 71 77 8-751

Mail: stege.datenschutz[at]eikona.de


 

4. Zweck der personenbezogenen Daten und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

 

Im Zusammenhang mit einer Auftragsanbahnung, -Abwicklung und -Nachbearbeitung, dessen Bestandteil diese AGB´s sind, verarbeiten wir folgende personenbezogenen Daten von Ihnen.

 

Beschreibung der Datenarten 

  • Name, Vorname, ggf. Firmierung, 
  • Adresse (Straße, PLZ, Ort)
  • Kontaktinformationen (Telefon, Fax, Mail)
  • Auftragsdaten (Bestellte Waren und Dienstleistungen)
  • Finanzbuchhalterische Daten (IBAN, BIC, SteuerID, ggf. USt)

 

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

 

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ergibt sich aus folgenden Artikeln der DSGVO:

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten basiert im wesentlichen auf dem Artikel 6 Abs. I lit. b der DSGVO. Dieser besagt, dass die Datenverarbeitung im Rahmen einer Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung und einem Vertragsabschluss rechtmäßig und zulässig ist. Ihr Kaufvertrag, Werkvertrag, Werklieferungsvertrag oder Dienstleistungsvertrag mit unserem Haus fällt unter diese Kategorisierung.

Aufgrund von rechtlichen Verpflichtungen in Verbindung mit steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Verpflichtungen (z.B. Abgabenordnung, Handelsgesetz) erhebt die Steger Fliesen- und Natursteinhandel GmbH ihre steuerrechtlichen Daten (IBAN, BIC, UStID etc.), dies ist in Art. 6 Abs. I lit. c DSGVO begründet. 


 

5. Empfänger oder Kategorien von Empfänger der persbez. Daten

 

Die Steger Fliesen- und Natursteinhandel GmbH gibt ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragsbearbeitung nur internen Stellen weiter. In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass Ihre Adressdaten zur Direktanlieferung an verbundene Dienstleister und Speditionen weitergegeben werden. Dies geschieht ausschließlich in den engen Nutzungsgrenzen der Auftragsabarbeitung. 

Sollte sich eine Strafermittlungsbehörde an die Steger Fliesen- und Natursteinhandel GmbH wenden und nach Vorlage eines entsprechenden rechtsbegründenden Dokuments (z.B. Strafverfolgungsbefehl/Haftbefehl) die Herausgabe von personenbezogenen Daten verlangen, ist die Steger Fliesen- und Natursteinhandel GmbH zur Zusammenarbeit mit dieser Strafbehörde verpflichtet. In diesem Fall erfolgt die Datenverarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. I lit. c der DSGVO.


 

6. Speicherort und Drittlandübermittlung 

 

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich auf Servern des Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland verarbeitet und unterliegen somit den Bestimmungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes. 

Eine Übermittlung der Daten an Dritte innerhalb der Europäischen Union und dem erweiterten Wirtschaftsraum der EWG, sowie in ein Drittland mit angemessenem Schutzniveau (z.B. Schweiz) findet, durch die Steger Fliesen- und Natursteinhandel GmbH, gegebenenfalls statt. Dies ist im Rahmen des Art. 49 Abs. 1 lit b DSGVO möglich.


 

7. Dauer der Datenspeicherung

 

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Dauer der Vertragsabwicklung und den daran angeschlossen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Dies ist bedeutet im Wesentlichen eine Aufbewahrung von 10 Jahren, nach Vertragserfüllung, im Rahmen der Abgabenordnung § 147. 


 

8. Datensicherheit

 

Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. Sie können die aktuell, getroffenen technisch-organisatorischen Maßnahmen bei unserem Datenschutzbeauftragten erfragen.


 

9. Recht aus Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit

 

Sie haben, gemäß den Artikeln 15 – 21 der DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Einschränkung, Widerspruch und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Unser Datenschutzbeauftragte informiert Sie gern umfassend hierzu.


 

10. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

 

Gemäß Art. 77 DSGVO haben Sie jederzeit ein unumschränktes Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Die für die Steger Fliesen- und Natursteinhandel GmbH zuständige Aufsichtsbehörde ist das:

Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht

Postfach 1349

D-91504 Ansbach

Tel.: +49 (981) 1800 93-0

Fax.: +49 (981) 1800 93-800

Mail: poststelle[at]lda.bayern.de

Sie können auch den folgenden Link (https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html) für Ihre Eingabe nutzen.


 

11. Profiling

 

Im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung kommt es zu keiner manuellen oder automatisierten Profilbildung gem. Art. 22 DSGVO.


 

12. Stand:

 

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell und hat den Stand September 2020

 

Durch die Weiterentwicklung unserer Angebote oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit von Ihnen bei unserem Datenschutzbeauftragten abgerufen werden.